Pflegeklausel – Schutz bei Pflegebedürftigkeit
Pflegeklausel
Pflegeklausel – Schutz bei Pflegebedürftigkeit
Die Pflegeklausel schützt dich, wenn du aufgrund von Krankheit oder Unfall pflegebedürftig wirst. Sie ergänzt deine BU oder GF und sorgt dafür, dass du auch in dieser Situation finanziell abgesichert bist.
1. Was ist die Pflegeklausel?
Die Pflegeklausel definiert genau, wann die Versicherung zahlt: Sobald du dauerhaft auf Hilfe bei bestimmten Alltagsaktivitäten angewiesen bist, erhältst du die vereinbarte Rente.
2. Wann greift die Pflegeklausel?
Wenn du selbstständig wichtige Tätigkeiten wie Essen, Anziehen oder Gehen nicht mehr ausführen kannst.
Bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit, auch wenn du noch theoretisch arbeiten könntest.
Sowohl bei BU als auch bei GF wird die Rente gezahlt, sobald die Pflegebedürftigkeit nach den Versicherungsbedingungen festgestellt ist.
3. Typische Beispiele:
Du kannst nach einem Schlaganfall nicht mehr alleine laufen oder essen.
Bei schwerer Demenz bist du dauerhaft pflegebedürftig.
Fazit:
Die Pflegeklausel bietet eine zusätzliche Sicherheit, die über die klassische BU oder GF hinausgeht. Sie schützt dich und deine Familie vor finanziellen Engpässen im Falle einer Pflegebedürftigkeit.
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