Arbeitsunfähigkeits-Klausel – Übergangsschutz bei Krankheit

Arbeitsunfähigkeits-Klausel

Arbeitsunfähigkeits-Klausel – Übergangsschutz bei Krankheit

Die Arbeitsunfähigkeits-Klausel (AU-Klausel) ergänzt deine BU oder GF, indem sie bereits bei längerer, vorübergehender Arbeitsunfähigkeit leistet. So bist du auch in der Übergangsphase abgesichert.

1. Was ist die AU-Klausel?

Die AU-Klausel zahlt, wenn du deinen Beruf oder Alltag vorübergehend nicht ausüben kannst, typischerweise nach einer Mindestdauer von mehreren Wochen oder Monaten. Sie dient als Übergangsschutz, bis eine dauerhafte Berufsunfähigkeit oder Grundfähigkeits-Einschränkung festgestellt wird.

2. Wann greift die AU-Klausel?

  • Bei längerer Erkrankung oder Unfall, der dich arbeitsunfähig macht.

  • Sie wird meist nach einer Wartezeit (z. B. 6 Monate) gezahlt.

  • Sie wirkt als Brücke, bis die reguläre BU- oder GF-Leistung einsetzt.

3. Typische Beispiele:

  • Du bist nach einer schweren Operation mehrere Monate nicht dienstfähig.

  • Eine psychische Erkrankung führt zu vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, die später zu BU oder GF werden könnte.

Fazit:

Die AU-Klausel sorgt dafür, dass du auch in Übergangszeiten abgesichert bist. Sie verhindert Einkommenslücken und bietet eine zusätzliche finanzielle Sicherheit, bevor die Hauptleistungen der BU oder GF greifen.

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